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   VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 CS 12.1889   

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VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 CS 12.1889 (https://dejure.org/2012,31388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2012 - 10 CS 12.1889 (https://dejure.org/2012,31388)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 10 CS 12.1889 (https://dejure.org/2012,31388)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 C 12.1789

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Aussicht auf Erfolg; Aufenthaltserlaubnis;

    Ergibt die Prüfung im Hauptsacheverfahren daher, dass zwischen dem Kläger und seinen Kindern eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, so ist entweder im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG davon auszugehen, dass ein Regelfall nicht vorliegt und deshalb die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise trotz des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes erteilt werden kann, oder es kann nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG von der Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden (vgl. BayVGH vom 02.10.2012 Az. 10 CS 12.1889 RdNr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, RdNr. 75 zu § 27).
  • VG Bayreuth, 21.10.2013 - B 1 S 13.579

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Im vorliegenden Fall erscheint eine Umdeutung jedenfalls deshalb ausgeschlossen, weil seitens des Antragstellers trotz ausdrücklichen Hinweises des Vorsitzenden auf die fehlende Sachdienlichkeit des Antrags (vorab per Telefax bereits am 14.08.2013) trotz zweier weiterer Schriftsätze seines Bevollmächtigten keine Umstellung oder hilfsweise Antragstellung erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2012 - 10 CS 12.1889 - zu VG Bayreuth, B.v. 14.8.2012 - B 4 S 12.609; OVG LMV, B.v. 19.2.2013 - 2 M 127/12; ähnlich auch SächsOVG, B.v. 10.11.2008 - 2 B 333/08).
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 CS 12.1790

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis;

    Ergibt die Prüfung im Hauptsacheverfahren daher, dass zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, so ist entweder im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG davon auszugehen, dass ein Regelfall nicht vorliegt und deshalb die Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise trotz des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes erteilt werden kann, oder es kann nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG von der Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden (vgl. BayVGH vom 02.10.2012 Az. 10 CS 12.1889 RdNr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: August 2012, RdNr. 75 zu § 27).
  • VG Bayreuth, 11.10.2021 - B 5 E 21.840

    Statthafter Antrag bei Streit um die Wertigkeit eines Dienstpostens,

    Nach anderer - auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretener - Auffassung kommt beispielsweise die Umdeutung eines von einem anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO regelmäßig nicht in Betracht (BayVGH B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453, BeckRS 2018, 32942, Rn. 12, beck-online; BayVGH B.v. 2.10.2012 - 10 CS 12.1889, BeckRS 2012, 58261, Rn. 3, beck-online; NdsOVG B.v. 12.11.2013 - 13 ME 190/13, BeckRS 2013, 58567, beck-online).
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